Wir haben den NEWSLETTER Nummer 02/2021 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestell!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 02/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

    

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 02/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2728/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Harald Thomé informiert:

Thomé Newsletter 02/2021 vom 10.01.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
 
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
 

1.  Neue SGB II – Folien im Netz

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Meinen SGB II-Foliensatz habe ich weitgehend überarbeiten können. Es sind jetzt alle wesentlichen Änderungen aus 2021 eingearbeitet:
 
– natürlich die neuen Regelbedarfe
 
– Übersicht über die Rechtsänderungen zum Jahresbeginn (Seite 6)
 
– Überblick der Regeln des Sozialschutz-Paketes (Seite 3 – 5)
 
– Auslegung des neuen Härtefallbedarfes in § 21 Abs. 6 SGB II (Seite 32 – 39)
 
Ich veröffentliche mein Skript, weil ich Aufklärung über die Details von Hartz IV geben möchte. Detaillierte Kenntnis und Information ist die Voraussetzung dafür, dass die über 6 Mio. Millionen Hartz IV–Leistungsbezieher*innen und ihre Berater*innen konkreter verstehen, was und warum das mit Ihnen passiert. Durch detailliertes Wissen kann für demokratische Rechte und gegen die Entrechtung durch Hartz IV gekämpft werden.
 
Das Sozialrecht war davon geprägt, dass „soziale Rechte weit auszulegen sind“ (§ 2 Abs. 2 SGB I). Heute gibt es im SGB II/SGB XII fast nur noch Sonderrecht, also ein Gesetz in dem das Sozialrecht des SGB I/SGB X nicht mehr gilt.
 
Mir liegt es am Herzen, dass durch dieses Land ein starker Ruck geht, der sich gegen die völlige Demontage sozialer Sicherungssysteme und demokratischen Rechte wendet. Druck auf der Straße und solidarisches Handeln in den Behörden ist entscheidend.
 
 

2. Hubertus Heil plant SGB II – Reform / Grüne wollen eine Garantiesicherung statt Hartz IV einführen

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Arbeitsminister Hubertus Heil plant eine SGB II – Reform. Ein Gesetzesentwurf ist diese Woche ans Kanzlersamt gegangen, aber noch nicht öffentlich bekannt. Aus diesem sickern erste Stichpunkte durch:
 
– Begrenzung der Sanktionen auf 30 %
 
– keine Kürzung mehr von Wohnkosten
 
– erleichterten Zugang zum SGB II, bzw. während einer Karenzzeit von zwei Jahren soll Vermögen bis 60.000 € nicht geprüft werden und keine KdU Angemessenheitsprüfung stattfinden
 
Weiteres hier:  https://t1p.de/gscx
 
Allerdings erklärt die Union im Bundestag gleich ihre Ablehnung der SGB II- Reform:  https://t1p.de/atqu
 
Wir werden sehen, was sich draus entwickelt.
 
Die Grünen haben am 9. Januar 2021 das Konzept „Hartz IV überwinden – Garantiesicherung einführen“ vorgelegt.
 
Dieses ist hier zu finden: https://t1p.de/0p2s
 
 
Wenn man die Medien verfolgt, wird deutlich wie aus allen Kanälen dagegen geschossen wird, so zB die FDP „kein Grundeinkommen durch die Hintertür“: https://t1p.de/ib77
 
Großes Lob kam vom Paritätischen: https://t1p.de/x06y
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Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt für Schwerpunkt Sozialrecht in Duisburg gesucht
 
Für unsere Kanzlei in Duisburg suchen wir für den Schwerpunkt Sozialrecht eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.
 
Rechtsanwälte Dr. Conradis, Jansen, Reinecke, Holtmann, Klerks,
 
Vom-Rath-Straße 9,
 
47051 Duisburg
 
Ansprechpartner ist Herr Klerks Mail: info@conradis-jansen.de
 
Tel. 0203/39 37 990
 

3. Positionspapier der Diakonie zu Digitalisierung und Armut

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Die Diakonie hat ein Positionspapier zur Digitalisierung und Armut erstellt, aus dem Vorwort: „In allen Bereichen des Lebens schreitet die Digitalisierung voran. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe setzen in immer stärkerem Maße einen digitalen Zugang voraus. Arbeit und Freizeit, Austausch-, Diskussions- und Bildungsformate und die Zugänge dazu werden stärker als bisher digital angeboten. Die Corona-Krise hat diese Entwicklung massiv beschleunigt, viele Organisationen erfahren einen Digitalisierungsschub.
 
Menschen ohne digitalen Zugang sind in der digitalen Kommunikation unsichtbar und werden dadurch in Politik und Verwaltung, aber auch in Verbänden häufig „vergessen“. Die Corona-Pandemie beschleunigt einerseits die digitale Entwicklung, andererseits verschärft sie die gesellschaftliche Ausgrenzung von in Armut Lebenden. Die digitale Kluft (digital gap / digital divide) zwischen denen, die täglich mit digitalen Medien umgehen, und jenen, denen die materiellen und persönlichen Voraussetzungen für die digitale Teilhabe fehlen, wächst.
 
Darum müssen grundlegende Voraussetzungen für digitale Beteiligung geschaffen werden, die unterschiedlichen und besonderen Lebensrealitäten gerecht werden“.
 
Das Positionspapier gibt es hier: https://t1p.de/czvq
 
Digitale Teilhabe muss weiter erstritten werden. Dafür bietet der neue Härtefallbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II ideale Möglichkeiten. Dazu vorab schon ein paar Infos in meinen Folien und bald ein Artikel auf der Tacheleswebseite.
 

4. Neue Weisung der BA zu den Sozialschutz-Paketen (§ 67 SGB II) und Austritt von UK aus der EU

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Die BA hat eine aktualisierte Weisung zu den Sozialschutzpaketen, bzw. § 67 SGB II rausgegeben, eine Zusammenfassung der Weisung aus BA Sicht gibt es hier:   https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202012026_ba146813.pdf
 
 
Gleichzeitig hat die BA eine Weisung zum Thema „Rechtsfolgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union – aufenthaltsrechtliche Regelungen nach Ablauf der Übergangszeit“ herausgegeben, für die sozialrechtliche Beratung nicht ganz unwichtig. Diese gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202012007_ba146766.pdf
 

5. Europäischer Gerichtshof wird über Kindergeldausschluss von Unionsbürger*innen entscheiden

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Das Finanzgericht Bremen hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob der Ausschluss vom Kindergeld für nichterwerbstätige Unionsbürger*innen in Deutschland europarechtswidrig ist (Finanzgericht Bremen: Beschluss vom 20.08.2020 – 2 K 99/20; EuGH, Rechtssache C-411/20).
 
Dazu einige Hinweise für die daraus sich ergebene Beratungspraxis in einer Mail von Claudius Voigt vom 7.1. zum Download hier: https://t1p.de/qoai
 

6. Reader mit Thomé Newslettern aus 2020

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Dann habe ich wieder mal meine gesammelten Werke an Newslettern von den thematischen Beiträgen meiner Newsletter im letzten Jahr zusammengestellt. Darin sind alle Newsletterbeiträge aus dem Jahr 2021 (109 Seiten).
 
Wer möchte, kann diese hier downloaden: https://t1p.de/xglg
 

7. KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen

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Wir veröffentlichen die uns bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT). Hier möchte ich alle Newsletterleser*innen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle Richtlinien vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind, und, wenn ja, mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten. Die Datenbank ist hier:  http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
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BAG-Schuldnerberatung: Online-Seminar am 24.2.2021 – Schuldenfrei nach drei Jahren
 
Jüngst traten umfassende Änderungen im Privatinsolvenzrecht in Kraft, womit eine gerichtliche Entschuldung schon nach 3 Jahren möglich ist. Für Viele eine Chance, sich trotz der hohen Anforderungen mit der Privatinsolvenz langfristig zu entschulden. Die BAG-SB als Fachverband der Schuldnerberatungspraxis informiert in diesem Webinar Mitarbeitende in der Sucht-, Wohnungslosen-, Straffälligen- und Jugendhilfe über die Neuerungen.
 
· 24.02.21, 10-12.30 Uhr
 
· Teilnahme ab 50 €
 
 

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
 
–   22./23. Feb. 2021         als Online-Seminar  (3 Plätze frei)
 
–   08./09. März 2021       als Online-Seminar
 
–   29./30. März 2021       als Online-Seminar
 
–   10./11. Mai 2021          als Online-Seminar
 
–   07./08. Juni 2021         als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

9. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen

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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
 
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
 
–  12. März 2021     als Online-Seminar
 
–  03. Mai 2021       als Online-Seminar
 
–  21. Juli 2021        als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

10. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

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In diesem Jahr biete ich zwei Intensivseminare an. Diese sind zunächst als Präsenzseminare geplant, wenn dies aufgrund der Pandemie-Situation nicht möglich ist, finden diese auch als Online-Seminar statt.
 
In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
 
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
 
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
 
–    17. – 21. Mai 2021        Online-Seminar
 
–    23. – 27. Aug. 2021       Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

 11.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 
 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
 
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
 
–   25./26./27. Mai 2021     als Online-Seminar
 
–   12./13./14. Juli 2021      als Online-Seminar
 
–  15./16./17. Nov. 2021    als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

12.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
 
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
 
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
 
Diese Fortbildung biete ich an:
 
–   24. Feb. 2021        als Online-Seminar
 
–   12. April 2021       als Online-Seminar
 
–   31. Mai 2021         als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
 
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
 
–   15. März 2021      als Online-Seminar
 
–   13. April 2021      als Online-Seminar
 
–   28. Mai 2021        als Online-Seminar
 
–   15. Juli 2021          als Online-Seminar
 
–    17. Aug. 2021       als Online-Seminar
 
an.
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
 
Diese findet statt
 
–  16. März 2021      als Online-Seminar
 
–   04. Mai 2021       als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am
 
–  18. Feb. 2021        als Online-Seminar
 
an.
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
 
–       01. Juni 2021         als Online-Seminar
 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich am
 
–  05. März 2021   als Online-Seminar
 
an.
 
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

18. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
 
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
 
Diese Fortbildung biete ich wieder am
 
–     07. März 2021     als Online-Seminar
 
an.
 
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

 19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
 
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
 
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
 
22./23. März 2012   als Online-Seminar
 
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht  
 

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
 
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
 
Das Fachseminar Unterkunftskosten findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
 
15. März 2021   als Online-Seminar
 
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
 
So das war es dann.
 
Mit besten und kollegialen Grüßen
 
Harald Thomé
 

IMPRESSUM:

Harald Thomé / Referent für Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
 
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