WIEDER WURDE DIE KÜNDIGUNGSABSICHT EINES ARBEITGEBERS GEGENÜBER EINEM „UNBEQUEMEN“ BETRIEBSRATSMITGLIED PER GERICHTSBESCHLUSS VERHINDERT! ENTSCHEIDUNG DES LANDESARBEITSGERICHTES (LAG) RHEINLAND-PFALZ MIT DEM AZ.: 6 Sa 713/10

EIN KOMMENTAR UNSERES KOORDINATORS MANNI ENGELHARDT

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits am 16. Dezember 2011 durch mich kommentiert (http://ak-gewerkschafter.com/2011/12/16/unlauterer-versuch-der-hundigung-eines-betriebsratsmitgliedes-bei-daimler-arbeitsgerichtlich-ruruckgewiesen-beschluss-des-arbeitsgerichtes-stuttgart-arbg-vom-14-12-2011-az-31-bv-24811/), nehmen die Kündigungsversuche der Unternehmen bei kritischen („unbequemen“) Betriebsratsmitgliedern zu.

War der jüngste Fall noch von dem Arbeitsgericht Stuttgart zurückgewiesen worden, so ist heute in diversen Medien über den gescheiterten Kündigungsversuch berichtet worden, den das LAG – Rheinland-Pfalz verhindert hat.

Folgt man der Pressemitteilung, so stellt man fest, dass hier ein Betriebsratsmitglied öffentliche Kritik an der Unternehmensführung geübt hatte. Das Betriebsratsmitglied führte Klage z. B. darüber, dass Arbeitspausen im Unternehmen nicht eingehalten würden, die den Mitarbeitern dennoch von ihrem Zeitguthaben abgezogen würden. Ferner stellte dieses Betriebsratsmitglied diese Vorgehensweise als „ungerecht“ dar. Der Arbeitgeber beantragte die fristlose Kündigung. Der Fall landete vor das Arbeitsgericht. Nunmehr hat das LAG entschieden, dass die fristlose Kündigung im vorliegenden Fall unverhältnismäßig und rechtswidrig sei.

Die LAG-Richter begründeten ihren Beschluss damit, dass ein Betriebsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit selbst entscheiden dürfe, ob eine öffentliche Stellungnahme zu den Zuständen in der Firma nötig sei. Die Arbeitnehmervertreter könnte sich dabei auf das durch das GG geschützte Recht der Meinungsfreiheit berufen.

Auch diese Entscheidung ist nach meinem Dafürhalten ein äußerst wichtige; denn wenn die Meinungsfreiheit am Werkstor halt machen soll, nach dem Motto: „Am Werkstor verlassen Sie den demokratischen Sektor der Bundesrepublik Deutschland“, wäre die „Bananenrepublik“ perfekt!

Wir werden gerade in der heutigen Zeit der prekären Arbeitsverhältnisse, des Lohndumpings und der zunehmenden Abwälzung der Banken-, Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Arbeitnehmerschaft und auf die Nichtwohlhabenden insgesamt, ein besonderes Augenmerk auf die sich häufenden Kündigungsbegehren von Unternehmen und auch im öffentlichen Dienst von Betriebs- und Personalräten legen. Da „braut“ sich nämlich etwas „Unheiliges“ zusammen, was unbedingt an das Licht der Öffentlichkeit gehört!

(Quelle: dpa/az vom 17. Dezember 2011)

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