Kollege Udo Buchholz berichtet für 5 Organisationen darüber, dass die Ingewahrsamnahmen bei Uranzug-Blockade 2017 rechtswidrig war!

Liebe Kolleginnen und Kollegebn,

als Gewerkschsfter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir über den Kollegen Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz+bbu), dem Pressesprecher und Vorstandsmitglied des BBU, eine gemeinsame Pressemitteilung von 5 Anti-Atom-Organisationen erhalten.

Darin steht zu lesen, dass die Ingewahrsamnahmen bei Uranzug-Blockade 2017 rechtswidrig war.

Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu urer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Gemeinsame Pressemitteilung:

Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau
Arbeitskreis Umwelt (AKU) Schüttorf
SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

Gronau/Münster, 18. Oktober 2019

Verwaltungsgericht Münster zu Polizeieinsatz bei Urantransport:
Ingewahrsamnahmen bei Uranzug-Blockade 2017 rechtswidrig

  • Kreispolizei Steinfurt erkennt Rechtswidrigkeit an

In jetzt veröffentlichten Beschlüssen hat das Verwaltungsgericht Münster
mehrerenAtomkraftgegnerInnen Recht gegeben, die gegen ihre
Ingewahrsamnahme durch die Polizei bei der mehrstündigen Blockade eines
Uranzugs bei Gronau im Herbst 2017 geklagt hatten. Die zuständige
Kreispolizei Steinfurt hatte aufgrund der Klagen und eines rechtlichen
Hinweises des Verwaltungsgerichts die Rechtswidrigkeit der
Ingewahrsamnahmen selbst eingestanden. Die regionalen
Anti-Atomkraft-Initiativen begrüßen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts Münster.

Am 5. Oktober 2017 hatten sich insgesamt sechs AtomkraftgegnerInnen in
Gronau vor und hinter einem Atomtransport mit Uranhexafluorid zur
Urananreicherungsanlage Gronau unter anderem an zwei Betonblöcken
angekettet. Dadurch wurde der Uranzug für insgesamt 17 Stunden
aufgehalten. Die Polizei hatte damals die sechs AktivistInnen sowie
mehrere weitere Personen in Gewahrsam genommen. Diese
freiheitsentziehenden Maßnahmen waren laut Verwaltungsgericht Münster
nach dem nordrhein-westfälischen Polizeigesetz unrechtmäßig, weil die
Polizei ohne konkrete Tatsachen-Belege eine unmittelbare Fortsetzung der
Ankettaktion unterstellt hatte. „Bloße Vermutungen“ reichten für eine
Ingewahrsamnahme nicht, so das Verwaltungsgericht.

Mit diesem ersten Erfolg der AtomkraftgegnerInnen hat die juristische
Aufarbeitung der Uranzug-Blockade begonnen. Das Hauptverfahren vor dem
Amtsgericht Steinfurt ist noch nicht terminiert.

Der Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau des Urenco-Konzerns
beruht auf zahllosen hochgefährlichen Urantransporten per Bahn und LKW.
Uranhexafluorid ist radioaktiv und bildet schon bei Berührung mit
Luftfeuchtigkeit tödliche Flusssäure. Von Gronau aus werden
Atomkraftwerke in aller Welt mit Uranbrennstoff versorgt – und die
Urananreicherung soll in Deutschland auch nach 2022 ungebremst
weiterlaufen.

„Dies ist kein polizeilicher, sondern ein politischer Konflikt, der seit
Jahren zu vielfältigen Protesten führt. Die Bundesregierung und die
NRW-Landesregierung sollten endlich den Mumm haben, die
unverantwortliche Urananreicherung in den Atomausstieg einzubeziehen.
Auch die Urenco-Miteigentümer RWE und EON sollten hier endlich
aussteigen. Das ist die einzig sinnvolle Lösung,“ erklärte Matthias
Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.

Die regionalen Anti-Atomkraft-Initiativen sowie der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kündigen auch für die Zukunft neue
Proteste gegen die Urananreicherung und die Urantransporte an. So
richtet sich auch die Demonstration am Samstag, 26. Oktober, in Lingen
gegen die Urananreicherungsanlagen der Urenco in Gronau und Almelo (NL).
Beginn ist um 12 Uhr am Bahnhof in Lingen.

Weitere Infos:

http://nirgendwo

https://atomstadt-lingen.de/demo

Der Beschluss des Verwaltungsgerichs Münster, das Anerkenntnisschreiben
der Polizei sowie das Hinweis-Schreiben des Verwaltungsgerichts finden
sich unter:

http://nirgendwo.info/images/2019/10/2019_dokumente_betonblock_uranzug_klage.pdf

Kontakt:

Matthias Eickhoff (Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen), Tel.
0176-64699023

Udo Buchholz (AKU Gronau), Tel. 02562-23125

Irene Thesing (eine der Kläger*innen), Tel. 0151-59239349

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